Verkehrsrecht
Im täglichen Verkehr bewegen wir uns im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Zwar ist das von Autofahrern gewünschte Verhalten dort klar definiert, doch ist nicht immer damit zu rechnen, dass sich alle ordnungsgemäß verhalten. Unter Umständen kommt man mit dem Verkehrsrecht als Person nicht in Kontakt und falls doch ist die Hilfe eines Anwaltes angeraten. Ins Verkehrsrecht fallen nicht nur Bußgeldbescheide und Einträge ins Fahreignungsregister, sondern insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Unfall (Verkehrszivilrecht). In einen Unfall kann man auch ohne eigenes Zutun verwickelt werden und nicht immer bleibt es bei einem verhältnismäßig glimpflichen Blechschaden, den man über die eigene Versicherung abwickeln kann. Hier kommen wir Ihnen gerne zur Hilfe und machen Ihre Schmerzensgeldansprüche und Ihre Schadensersatzansprüche geltend. Teil unserer Leistungen im Verkehrsrecht ist auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden. Wir analysieren für Sie die Erfolgsaussichten einer Anfechtung und leiten diese dann gegebenenfalls in die Wege. Außerdem vertreten wir Sie rechtlich bei drohendem Fahrverbot oder drohender MPU sowie bei Verkehrsstrafverfahren.